Filmlexikon

Im Auftrag des Teufels

Originaltitel:

The Devil’s Advocate

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Mystery-Thriller, USA 1997,

Altersfreigabe:

ab 16 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Ein gut gemachter Mystery-Thriller, in dem sowohl die Schauspieler zu Bestleistungen hochfuhren als auch die Regie sich sichtlich Mühe gab. Nicht zuletzt durch die billiante Darstellung durch die beiden Hauptdarsteller ist „Im Auftrag des Teufels“ ein sehenswerter Film, der in keiner DVD-Sammlung fehlen darf.

Auch das Lexikon des Internationalen Films war, mehr ohder weniger, begeistert vom Film: „Artifizielle Ausstattung und ein Bravourauftritt Al Pacinos als Mephisto können nicht dauerhaft von der Unzulänglichkeit von Einfall und Konstruktion ablenken.“

„Ich wollte, dass das Publikum den Teufel trifft und ihm ins Auge sieht ...“, erklärt Regisseur Taylor Hackford über seinen Film, „... dabei sollten die Horror-Elemente auf einem reduzierten, geschmackvollen Level gehalten werden.“ Einfach teuflisch gut!

John Milton ist nach dem gleichnamigen Dichter aus dem 17. Jahrhundert benannt. Die von Lomax vorgetragene Textzeile „Besser in der Hölle regieren als im Himmel zu dienen“ (im englischen Original: „Better to reign in Hell than serve in Heaven“) stammt übrigens aus dessen Hauptwerk, dem epischen Gedicht „Paradise Lost“.

Der Boxkampf, den Milton und Lomax sich in der Mitte des Films ansehen, ist keine für den Film gestaltete Szenerie. Es handelt sich dabei wirklich um ein reales Sportereignis: Der Weltmeister im Supermittelgewicht, Roy Jones Jr., kämpfte am 4. Oktober 1996 im New Yorker Madison Square Garden gegen den Herausforderer Bryant Brannon (Sieg für Jones durch K.O. bereits in der zweiten Runde). In dieser Szene hat Boxmanager-Legende Don King einen Gastauftritt.

Der Film wurde im Jahr 1998 als Bester Horrorfilm mit dem Saturn Award ausgezeichnet. In den Kategorien Bestes Make-up, Best Writer sowie Bester Darsteller (Al Pacino) wurde er jeweils nominiert.

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 16 Jahren

    Leider gibt es noch keine Begründung von der Jugendmedienkommission für diese Altersfreigabe.

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