Staatsfeiertag 1. Mai – Der Tag der Arbeit

Jedes Jahr ist am 1. Mai schul- und arbeitsfrei. Denn dieser Tag ist ein Staatsfeiertag, das heißt, es ist ein gesetzlich festgelegter Feiertag, der für alle Österreicher und Österreicherinnen gilt. Aber warum gibt es ihn eigentlich?

Am 1. Mai 1856 riefen australische Fabrikarbeiter zu einer großen Demonstration auf – sie wollten damit den Acht-Stunden-Tag durchsetzen, was bedeutet, dass man an einem Tag nicht mehr als acht Stunden arbeiten muss. Ein paar Jahre später, 1886, streikten dann viele nordamerikanische Arbeiter mit dem gleichen Ziel.

In Österreich boten seit 1890 Arbeitervereinigungen immer am 1. Mai Ausflüge ins Grüne an. Der Politiker Victor Adler schrieb dazu in der „Arbeiter-Zeitung“, dass es den Arbeitern einmal im Jahr vergönnt sein soll, „sich auch einmal das berühmte Erwachen der Natur, das alle Dichter preisen und wovon der Fabrikszwängling so wenig bemerkt, in der Nähe zu besehen.“

Drei Jahre später, 1893, veranstaltete die christliche Arbeiterbewegung die erste Maikundgebung. Die Arbeiter demonstrierten dabei für mehr Rechte und bessere Arbeitsbedingungen. Feiertag war der 1. Mai damit aber noch nicht. In den folgenden Jahren wurde in vielen Kollektivverträgen (das sind Verträge, die die Vertreter von Arbeiter und Unternehmer für eine bestimmte Branche ausmachen, darin werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer geregelt) jedoch festgeschrieben, dass die Arbeiter am 1. Mai frei haben sollen.

Nach dem Ende der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde der 1. Mai in der Ersten Republik als Staatsfeiertag gesetzlich verankert. Damit hatten alle Bürger an diesem Tag frei. Doch bereits 1933 in der Zeit des so genannten „Austrofaschismus“ (so bezeichnet man die Zeit von 1933 bis 1938, als wesentliche Teile der Demokratie entmachtet wurden und der Staat fast wie in einer Diktatur regiert wurde, 1938 wurde Österreich an Nazi-Deutschland angeschlossen) wurden die Maifeiern der Sozialdemokraten durch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß verboten. Stattdessen feierte man von 1934 bis 1937 am 1. Mai die ständestaatliche Verfassung, welche die Diktatur festigen sollte.

Mit dem Anschluss Österreichs an das von Adolf Hitler regierte Deutschland 1938 wurde der 1. Mai wieder zu einem Feiertag, der bis 1945 „Tag der deutschen Arbeit“ hieß, alle Arbeiter wurden in der Deutschen Arbeitsfront zusammengefasst. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der 1. Mai wieder zum Staatsfeiertag erklärt.

Heute finden am 1. Mai, dem so genannten „Tag der Arbeit“, zahlreiche Kundgebungen von verschiedenen Parteien statt. Dabei erklären sie ihre Ziele und was sie künftig für die Arbeiter umsetzen möchten. Und natürlich haben alle Menschen in Österreich frei – fast alle, es gibt nämlich ein paar Ausnahmen. So müssen zum Beispiel einige Zugführer oder Straßenbahnfahrer, Radio- und Fernsehmitarbeiter, Ärzte und Krankenschwestern oder Polizisten, Feuerwehrleute und Menschen bei der Rettung arbeiten. Sie haben dafür meist an einem anderen Tag frei oder bekommen einen „Feiertagszuschlag“ zu ihrem Gehalt.

Am 1. Mai ist übrigens auch der Gedenktag Josefs von Nazaret – dem Ehemann Marias und dem Ziehvater Jesus’. 1955 hat Papst Pius XII. den 1. Mai als christliche Reaktion auf die meist sozialistisch ausgerichtete Arbeiterbewegung zum Gedenktag erklärt. Josef von Nazaret, der laut Bibel Zimmermann oder Bauhandwerker war, gilt als Patron der Arbeiterschaft.

Traditionellerweise wird in vielen Orten Österreichs der Maibaum dem ersten Mai gewidmet.

© Rainer Sturm / pixelio.de

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