Filmlexikon

Alles über Filme von A bis Z …

Altersbeschränkungen

Für viele Filme gibt es Altersbeschränkungen. Das heißt, dass dieser Film für Kinder und Jugendliche unter einem bestimmten Alter nicht geeignet ist.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in einem Film Szenen mit brutaler Gewalt, ausschweifender Sexualität oder angsteinflößenden Monstern vorkommen. Aber auch, wenn Elemente vorkommen, die gegen Gesetze verstoßen oder dazu führen könnten, dass sich Kinder oder Jugendliche körperlich oder seelisch nicht mehr so gut entwickeln können.

Der Jugendschutz ist in Österreich gesetzlich geregelt. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze dafür, Filme werden aber von der Jugendmedienkommission in Wien angeschaut und bewertet. Im Normalfall werden die Ergebnisse dann von allen Bundesländern übernommen, jedoch sind sie bloß Empfehlungen. Deshalb kann es manchmal vorkommen, dass eine bestimmte Bewertung für einen Film nicht übernommen wird. Leider haben wir hier nicht die Möglichkeit, für jedes Bundsland Daten anzugeben, weshalb wir uns auf die Altersbewertungen der JMK beschränken. Sollte die Freigabe für dein Bundesland einmal abweichen, bitten wir um Verständnis, dass wir es hier nicht angeben können.

Um Filme einteilen zu können, gibt es verschiedene Altersbeschränkungen, die wir mit farbigen Symbolen darstellen: Bei neueren Filmen – und sofern vorhanden – geben wir die Begründung der JMK für eine Altersfreigabe in der Registerkarte „Hintergrund“ an (derzeit bei Filmen ab 2010).

Altersbeschränkungen

  • Freigabe noch nicht bekannt

    Journalisten und Mitglieder der Jugendmedienkommission sehen Kino- und DVD-Filme einige Tage oder Wochen bevor alle anderen diese Filme sehen können. Die einen schreiben Kritiken und berichten über die Filme, die anderen müssen sich überlegen, welche Jugendfreigabe der Film bekommen soll. Dafür setzen sich die Mitglieder der JMK zusammen und diskutieren über den Film, danach wird eine Freigabe und vielleicht auch eine Empfehlung beschlossen, geschrieben und veröffentlicht. Die Filme können erst begutachtet werden, wenn sie fertig sind. Daher kann es etwas dauern, bis eine endgültige Bewertung vorliegt …

  • Frei­gegeben ohne Beschränkung

    Filme, die ohne Altersbeschränkung erscheinen, beinhalten keine Szenen, die problematisch sind. Das heißt, es kommen keine oder nur sehr harmlose Gewalt und Schimpfwörter vor …

  • Frei­gegeben ab 4 Jahren

    Diese Beschränkungsstufe gibt es zwar, wurde aber von der JMK noch nie verwendet. Sie entspricht im Großen und Ganzen den Anforderungen einer uneingeschränkten Freigabe.

  • Frei­gegeben ab 6 Jahren

    Mit etwa sechs Jahren können Kinder Gefühle besser verarbeiten und erfundene von wahren Geschichten trennen. Spannungs-, Angst- und Bedrohungsmomente können sie, wenn sie nicht lange dauern oder schnell aufgelöst werden, schon verarbeiten, weshalb es solche Szenen in Filmen ab sechs Jahren geben kann.

  • Frei­gegeben ab 8 Jahren

    Achtjährige können mit Spannung, Angst und Bedrohungen schon etwas besser umgehen als Sechsjährige, weshalb auch etwas längere derartige Szenen vorkommen können.

  • Frei­gegeben ab 10 Jahren

    Kids beginnen ab etwa zehn Jahren zwischen realen und erfundenen Geschichten zu unterschieden. Sie können die Handlung bereits hinterfragen und sich selbst davon einigermaßen distanzieren.

  • Frei­gegeben ab 12 Jahren

    Zwölfjährigen fällt es bereits leichter, Handlungen zu hinterfragen und sich selbst davon abzugrenzen. Außerdem können sie mit länger andauernder Spannung, längeren angsteinflößenden Szenen und einfachen sexuellen Anspielungen umgehen und diese mit einem gewissen Abstand zum Filmgeschehen verarbeiten.

  • Frei­gegeben ab 14 Jahren

    Jugendliche ab 14 Jahren haben bereits viel Medienerfahrung. Sie möchten für voll genommen werden und das wirkt sich auch auf die Filme aus. Sie können gute von schlechten Filmen trennen und bemerken filmhandwerkliche Fehler. Für diese Altersgruppe ist es aber problematisch, wenn beispielsweise Gewalt verharmlost wird, da manche 14- bis 16-Jährige Filme mit derartigern Szenen als Rechtfertigungsgrund heranziehen könnten, wenn sie selbst gewalttätig werden.

  • Frei­gegeben ab 16 Jahren

    Für die fast schon erwachsenen 16-Jährigen sind vorwiegend sozial schädigende Botschaften problematisch – beispielsweise die menschenverachtende Darstellung Sexualität. Ebenso sind Aufrufe zu Gewalt, religiöser Intoleranz, politischem Extremismus oder Feindlichkeiten gegenüber bestimmten Gruppen oder Minderheiten sowie die positive Darstellung von Drogen- und Alkoholkonsum für 16-Jährige heikel.

  • Frei­gegeben ab 18 Jahren

    Filme, die ab 18 bzw. ohne Jugendfreigabe freigegeben sind, können die Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen. Sie enthalten entweder schwere Gewalt oder Szenen, die diese verherrlichen, extremen oder positiv dargestellten Drogenkonsum, pornografische, diskriminierende oder politisch radikale (etwa Ausländer-, Homosexuellen- oder Frauen-/Männerfeindlichkeit) Szenen. Da man in Österreich ab 18 Jahren volljährig ist, gibt es keine höhere Freigabestufe mehr.

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